PREISLISTE
Investition in das Wohlbefinden deines Tieres
VOR-ORT-BEHANDLUNG (HAUSBESUCH)
→ Ersttermin (130 €)
1,5–2 Stunden, umfassende Anamnese, Gangbildanalyse, Erstbehandlung, Rückmeldung über weitere Behandlungsstrategie
→ Folgetermine (75 €)
ca. 1 Stunde, gezielte Behandlung, Übungen für den Besitzer, Kontrolle der Fortschritte
zzgl. Fahrtkosten: 10 km Umkreis inklusive, ab 11 km: 0,50 €/km
ERNÄHRUNGSBERATUNG ONLINE
→ Basis-Ernährungsplan (95 €)
für gesundes Tier: Fragebogen-Anamnese, individueller Futterplan, Beispielwoche, Erläuterungen, 1× Nachbetreuung (E-Mail) ab Zusendung des Ernährungsplans innerhalb von 1 Monat
→ Premium-Ernährungsplan (120 €) inklusive TCVM-Thermik: Alles aus Basis + Berücksichtigung wärmender/kühlender Nahrungsmittel nach TCVM + 4 Wochen E-Mail-Betreuung im Ausmaß von je 1 Mail/Woche ab Zusendung des Ernährungsplans
→ Spezial-Ernährungsplan (ab 150 €)
bei Allergie, diagnostizierte Erkrankung, Welpe bis 1 Jahr, Senior: Umfassende Anamnese, Abstimmung mit TA-Befunden, spezieller Plan, TCVM-Kräuterempfehlungen, 6 Wochen Betreuung im Ausmaß je 1 Mail/Woche ab Zusendung des Ernährungsplans
→ Zusätzliche Zeitabrechnung von 20 Euro pro 15 Minuten.
NORDIC WALKING & BEWEGUNG
→ Nordic Walking Crashkurs (70 €)
2 Stunden Einzeltraining (mit oder ohne Hund): richtige Technik, Stockeinsatz, Koordination
ZUSATZLEISTUNGEN
• Planänderung/Anpassung Ernährungsplan → 40 €
• Umstellung auf BARF (zusätzlich zum Basis-Plan) → + 20 €
• Zusätzliche Zeitabrechnung von 20 Euro pro 15 Minuten
• Materialkosten & Kräuterverschreibung → nach Bedarf, direkt mit dem Tierbesitzer
Mit den QR Codes hast du die Möglichkeit, die Ernährungsberatung DIREKT zu bezahlen und somit zu buchen.
Im QR Code ist ebenso der Bezahllink hinterlegt.
Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne bei mir.
Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – Umsatzsteuerfrei.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
Detaillierte Informationen zu allen Leistungen finden Sie auf der Seite "Leistungen". → Jetzt Termin vereinbaren
Wichtiger Hinweis: Gemäß §12 Tierärztegesetz (Tierärztevorbehalt) führe ich keine dem Tierarzt vorbehaltenen Behandlungen durch. Meine Tätigkeit übe ich im Rahmen der für Tierenergetiker geltenden Bestimmungen aus. In laufende tierärztliche Behandlungen greife ich nicht ein.